Die congstar GmbH ist alleiniger Vertragspartner des eBay- Prepaid-Kunden und erbringt die eBay-Prepaid-Mobilfunkleistungen.
1 Vertragspartner
1.1 Vertragspartner sind die congstar GmbH (im Folgen-den „congstar“ genannt), Anna-Schneider-Steig 8, 50678 Köln (Amtsgericht Köln HRB 62160) und der Kunde.
1.2 Als Kunden werden nur Verbraucher akzeptiert. Ver-braucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Voraussetzung für den Vertragsschluss ist die Vollendung des 16. Lebensjahres des Kunden.
2 Vertragsgegenstand
2.1 Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen Allge-meinen Geschäftsbedingungen sowie aus den in der Leistungsbeschreibung und Preisliste getroffenen Regelungen. Diese regeln in Verbindung mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG) die Inanspruchnahme von „eBay-Prepaid“-Mobilfunkdienstleistungen von congstar.
3 Zustandekommen des Vertrages
Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag mit Zugang der Auftragsbestätigung, spätes-tens mit Bereitstellung der Leistung (Freischaltung der SIM-Karte) zustande.
4 Leistungen von congstar
4.1 congstar überlässt dem Kunden im Rahmen der be-stehenden technischen und betrieblichen Möglichkei-ten einen Mobilfunkanschluss und teilt ihm eine Rufnummer im T-Mobile Deutschland Netz zu.
4.2 congstar überlässt dem Kunden hierfür eine mit der zugeteilten Rufnummer kodierte SIM-Karte. Die SIM-Karte wird dem Kunden ausschließlich zum Zwecke der Sprachübermittlung und Datenübertragung, zur Nutzung ausschließlich für Verbindungen über die Vermittlungs- und Übertragungssysteme der von congstar angebotenen Netze und zur Nutzung der SIM-Karte ausschließlich im Zusammenhang mit Mobilfunk-endgeräten in dem vertraglich vereinbarten Rahmen überlassen. Jegliche Weiterleitung von Verbindungen über die SIM-Karte ist unzulässig, sofern dies in der Leistungsbeschreibung des Mobilfunkdienstes nicht ausdrücklich vorgesehen ist.
4.3 Die auf der Karte befindliche Software und die Karte selbst verbleiben im Eigentum von congstar.
4.4 congstar ist zum Austausch der SIM-Karte gegen eine Ersatzkarte berechtigt.
4.5 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Vereinbarungen der Vertragsparteien.
5 Nutzung von eBay-Prepaid
5.1 Die SIM-Karte für den Tarif „eBay-Prepaid“ ermöglicht die Herstellung von Mobilfunk-Verbindungen, solange auf dem Guthabenkonto ein positives Guthaben besteht. Abgehende sowie im Ausland ankommende Mobilfunkgespräche können hergestellt werden, solange auf dem Guthabenkonto ein positives Guthaben besteht, welches ein Gespräch von mind. der Länge der kleinsten Taktungseinheit zulässt, die für die jeweilige Verbindung gilt. Die Nutzung entgeltpflichtiger Datendienste einschließlich SMS (im Folgenden „Datendienste“) ist grundsätzlich möglich, solange noch positives Guthaben für den Versand bzw. Empfang mindestens in Höhe der kleinsten Abrechnungseinheit für den jeweiligen Datendienst auf dem Konto vorhanden ist. Besteht kein Guthaben mehr, wird die Möglichkeit des Telefonierens sowie der Nutzung entgeltpflichtiger Datendienste gesperrt. Nach Aufladen neuen Guthabens und Erreichen eines positiven Guthaben-Betrags auf dem Konto wird die Nutzung innerhalb von ca. 24 Stunden seit der Aufladung wieder freigegeben.
5.2 Nach Verbrauch des Guthabens ermöglicht eBay-Prepaid dem Kunden im Inland den Empfang ankommender Mobilfunk-Gespräche und den Empfang nicht entgeltpflichtiger Datendienste.
5.3 Die Nutzung des eBay-Mobil-Portals (http://mobil.ebay.de) erfordert die Unterstützung durch geeignete Endgeräte und geeigneten Browsern mit entsprechen-den Endgeräteeinstellungen. Die Registrierung als Nutzer auf der eBay Auktionsplattform setzt die Vollendung des 18. Lebensjahres voraus.
6 Guthabenkonto
6.1 Der Kunde kann das Konto durch Vorauszahlung be-stimmter Guthabenbeträge über die von congstar zur Verfügung gestellten Verfahren aufladen.
6.2 Der Kunde kann sein Guthabenkonto aufladen, solange das bestehende Guthaben vor der Aufladung 200 EUR noch nicht erreicht hat (Aufladeobergrenze). Das aufgeladene Guthaben kann während der Vertragslaufzeit vom Kunden durch das Herstellen von Mobilfunk-Verbindungen verbraucht werden. Laufende Gespräche werden bei vollständigem Verbrauch des Guthabens sofort unterbrochen.
6.3 Die Möglichkeit der Guthabenaufladung über Bank-einzug setzt einen gesonderten Auftrag des Kunden, eine positive Bonität des Kunden und eine Teilnahme am Lastschriftverfahren voraus. Soweit der Kunde zur Aufladung per Lastschriftverfahren berechtigt ist, können innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen (Aufladezyklus) Guthabenbeträge bis zu einer Höchstgrenze von 200 EUR aufgeladen werden. Der erste Auflade-zyklus beginnt mit dem Tag der ersten Aufladung per Lastschrift. Jeder nachfolgende Aufladezyklus beginnt nach Ablauf des vorhergehenden Aufladezyklus am Tag der ersten neuen Aufladung per Bankeinzug.
6.4 Guthabenaufladungen werden auf einem von congstar eingerichteten individuellen Konto des Kunden verbucht. Die Buchung erfolgt unmittelbar nach Aufladung und unabhängig davon, ob der Kunde die aufgebuchten Beträge bereits an congstar entrichtet hat. congstar ermöglicht dem Kunden, den Kontostand abzufragen. Die Angabe des Kontostandes ist unverbindlich und begründet keinen selbstständigen Anspruch des Kunden auf Herstellung von Mobilfunk-Verbin-dungen im Gegenwert.
6.5 Die vereinbarten Preise für Leistungen einschließlich sämtlicher Preise, zu denen congstar den Zugang vermittelt, werden von dem Guthaben des Kontos in Abzug gebracht. Ziffer 6.2 Satz 3 gilt entsprechend. Durch die nachträgliche Abrechnung von Sonderdiensten kann sich auf dem Konto ein negativer Saldo ergeben, der vom Kunden auszugleichen ist. congstar ist berechtigt, nachfolgende Aufladebeträge mit einem negativen Saldo zu verrechnen. Ein bei Beendigung des Vertragsverhältnisses verbleibender negativer Saldo wird dem Kunden mit einer Abschlussübersicht in Rechnung gestellt.
6.6 Beanstandungen gegen die Höhe der abgebuchten Beträge für Verbindungspreise oder sonstigen nutzungsabhängigen Preise von eBay sind umgehend an congstar zu richten. Beanstandungen müssen spätes-tens innerhalb von acht Wochen ab Abbuchung bei congstar eingegangen sein.
7 Zahlungsbedingungen
7.1 Preise werden mit der Erbringung der Leistung fällig und vom Guthabenkonto abgebucht. Eingeschlossen sind Preise für Dienste, zu denen congstar den Zugang vermittelt. Abweichend hiervon werden die Entgelte für den Versand bzw. den Empfang entgeltpflichtiger Datendienste im Rahmen von Sonderdiensten erst nach Inanspruchnahme der Dienstleistungen abgebucht. Die Abbuchung erfolgt derzeit z.T. noch nachträglich in der Regel innerhalb der folgenden 7 Tage nach der Nutzung entgeltpflichtiger Datendienste.
7.2 Aufladebeträge über Bankeinzug werden mit erfolgreicher Beendigung des Aufladevorgangs fällig. Die Zahlung erfolgt per Lastschriftverfahren auf Grund einer vom Kunden zu erteilenden Einzugsermächtigung.
8 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
8.1 Der Kunde hat insbesondere folgende Pflichten:
a) Der Kunde hat bei Teilnahme am Lastschriftverfahren für eine ausreichende Deckung des vereinbarten Kontos zu sorgen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde congstar die ihr entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat.
b) Der Kunde hat congstar unverzüglich schriftlich eine Änderung seines Namens, seiner Anschrift sowie bei Teilnahme am Lastschriftverfahren der Bankverbindung mitzuteilen bzw. durch einen hierzu bevollmächtigten Dritten mitteilen zu lassen.
c) Der Kunde hat Informationen, die er über eine Mobilfunk-Endeinrichtung per SMS abruft unter Ausschluss einer gewerblichen Nutzung ausschließlich zum eigenen, privaten Gebrauch zu nutzen.
8.2 Die überlassenen Leistungen dürfen nicht missbräuchlich genutzt werden, insbesondere
a) darf die überlassene SIM-Karte nicht in Vermittlungs-und Übertragungssystemen eingesetzt werden, die Verbindungen eines Dritten (Sprachverbindungen oder Datenübertragungen) an einen anderen Dritten ein- oder weiterleiten, insbesondere um Zusammenschaltungsdienste jeglicher Art zwischen dem von congstar zur Verfügung gestellten Mobilfunknetz und anderen öffentlichen Telekommunikations- oder IP-Netzen zu erbringen, oder um betriebliche Telefonanlagen oder Datennetze (LAN/WAN) mittels sog. GSM-Gateways (SIM-Boxen, LeastCostRouter) an das Mobilfunknetz anzuschalten.
b) dürfen keine gesetzlich verbotenen, unaufgeforderten Informationen, Sachen und sonstigen Leistungen übersandt werden, wie z.B. unerwünschte und unverlangte Werbung per E-Mail, Fax, Telefon oder SMS ebenso wenig wie nicht gesetzeskonforme Einwählprogramme.
c) darf keine rechtswidrige Kontaktaufnahme durch Telekommunikationsmittel erfolgen (§ 238 StGB).
d) dürfen keine Informationen mit rechts- oder sitten-widrigen Inhalten übermittelt oder in das Internet eingestellt werden. Dazu zählen vor allem Informationen, die im Sinne der §§ 130, 130a und 131 StGB der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, im Sinne des § 184 StGB pornografisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen von congstar schädigen können. Die Bestimmungen des Jugendmedienstaatsvertrages und des Jugendschutzgesetzes sind zu beachten.
e) ist dafür Sorge zu tragen, dass durch die Inanspruchnahme einzelner Funktionalitäten und insbesondere durch die Einstellung oder das Versenden von Nachrichten keinerlei Beeinträchtigungen für congstar, andere Anbieter oder sonstige Dritte entstehen.
f) ist der Kunde verpflichtet, vor der Inanspruchnahme der Leistung „Rufumleitung“ sicherzustellen, dass der Inhaber desjenigen Anschlusses, zu dem die Anrufe weitergeleitet werden sollen, damit einverstanden ist.
g) dürfen keine Verbindungen hergestellt werden, die Auszahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an den Kunden zur Folge haben.
h) sind die nationalen und internationalen Urheber- und Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie sonstigen gewerblichen Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten.
8.3 Der Kunde ist hinsichtlich der überlassenen SIM-Karte insbesondere verpflichtet:
a) die von congstar vorgenommenen Voreinstellungen der SIM-Karte nicht zu ändern (SMS-Center),
b) die SIM-Karte bei Beendigung des Vertragsverhältnisses an congstar zurück zu geben oder umweltgerecht zu entsorgen,
c) die SIM-Karte zur Vermeidung von Missbrauch und Verlust sorgfältig aufzubewahren,
d) die persönlichen Identifikationsnummern (PIN) und die persönlichen Entsperrcodes (PUK) geheim zu halten,
e) congstar den Verlust bzw. das Abhandenkommen der SIM-Karte unverzüglich unter Angabe seiner Rufnummer und Kartennummer oder Rufnummer und Kundenkennwort oder Kartennummer und Kundenkennwort anzuzeigen.
8.4 congstar ist berechtigt, bei schwerwiegenden Verstössen gegen die dem Kunden obliegenden Pflichten sowie bei begründeten erheblichen Verdachtsmomenten für eine Pflichtverletzung nach Ziffer 8 die jeweilige Leistung auf Kos-ten des Kunden zu sperren. Die Regelung in § 45 o TKG zur Sperre von Rufnummern bleibt hiervon unberührt.
9 Nutzung durch Dritte
9.1 Dem Kunden ist es nicht gestattet, die überlassenen Leistungen Dritten ohne vorherige Erlaubnis von congstar zum alleinigen Gebrauch oder zur gewerblichen Nutzung zu überlassen oder an Dritte weiter-zugeben.
9.2 Nach Verlust der congstar SIM-Karte hat der Kunde nur die Verbindungspreise zu zahlen, die bis zum Eingang der Meldung über den Verlust der Karte bei congstar angefallen sind. Das gleiche gilt für Preise über Dienste, zu denen congstar den Zugang vermittelt.
10 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preise
10.1 Die AGB können geändert werden, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelungen zur Kündigung. Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen der AGB vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser AGB hiervon betroffen sind.
10.2 Die Leistungsbeschreibungen können geändert werden, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist, der Kunde hierdurch gegenüber der bei Vertragsschluss einbezogenen Leistungsbeschreibung objektiv nicht schlechter gestellt (z.B. Beibehaltung oder Verbesserung von Funktionalitäten) und von dieser nicht deutlich abgewichen wird. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn es technische Neuerungen auf dem Markt für die geschuldeten Leistungen gibt oder wenn Dritte, von denen congstar zur Erbringung ihrer Leistungen notwendige Vorleis-tungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern.
10.3 Die vereinbarten Preise können zum Ausgleich von gestiegenen Kosten erhöht werden. Dies ist z.B. der Fall, wenn Dritte, von denen congstar zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihre Preise erhöhen. Ferner sind Preiserhöhungen in dem Maß möglich, in dem es durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer veranlasst ist oder durch die Bundesnetzagentur aufgrund von Regulierungsvorschriften verbindlich gefordert wird.
10.4 Nach Ziffer 10.1 bis 10.3 beabsichtigte Änderungen der AGB, der Leistungsbeschreibungen sowie Preiserhöhungen, die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind, werden dem Kunden mindestens einen Monat vor ihrem Wirksamwerden mitgeteilt. Dem Kunden steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde innerhalb von einem Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Der Kunde wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen. Das Recht des Kunden zur ordentlichen Kündigung nach 13.2 bleibt unberührt.
10.5 Mitteilungen an den Kunden erfolgen nach Wahl von congstar durch Zusendung an die vom Kunden benannte Anschrift oder durch Übermittlung einer E-Mail oder einer Kurzmitteilung (SMS). congstar kann dem Kunden Mitteilungen im Volltext zukommen lassen oder nur darüber informieren, wo und wie der Kunde den Volltext der Mitteilung einsehen und erhalten kann (z.B. Einsicht und Download unter www.congstar.de).
10.6 Betrifft die Änderung nur eine Zusatzleistung/Option, beschränkt sich das Sonderkündigungsrecht auf die Zusatzleistung/Option.
10.7 congstar ist berechtigt, bei Änderungen von Entgelten für Nebenleistungen und für Leistungen, die congstar nicht selbst erbringt, sondern die von Dritten unter Nutzung des Mobilfunkdienstes von congstar erbracht werden und zu denen congstar lediglich den Zugang gewährt – insbesondere besondere Netzzugänge, Zusammenschaltung, Dienste anderer Anbieter – die Kos-ten entsprechend der Kostenänderung anzupassen. Dies gilt für die Änderung oder Einstellung der Leistungen Dritter entsprechend. Ein Sonderkündi-gungsrecht des Kunden besteht in diesen Fällen, bei denen congstar lediglich den Zugang gewährt, nicht. Die jeweils aktuellen Preise für Leistungen Dritter sind im Internet unter www.congstar.de einsehbar.
11 Verzug
11.1 Gerät der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung im Lastschriftverfahren in Verzug, ist congstar berechtigt, den Kunden für das Lastschriftverfahren auf Kosten des Kunden zu sperren. Zahlt der Kunde trotz 2. Mahnung den offen stehenden Betrag nicht in der angegebenen Frist, kann congstar das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
11.2 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt congstar vorbehalten.
12 Haftung
12.1 Für Schäden auf Grund der Nutzung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit haftet congstar nach den Regelungen des TKG.
12.2 Im Übrigen haftet congstar bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft für alle darauf zurückzuführende Schäden unbeschränkt
12.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet congstar im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Wenn congstar durch leichte Fahrlässigkeit mit ihrer Leistung in Verzug geraten ist, wenn ihre Leistung unmöglich geworden ist oder wenn congstar eine wesentliche Pflicht verletzt hat, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermög-licht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
12.4 Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
13 Vertragslaufzeit/Kündigung
13.1 Das Vertragsverhältnis beginnt mit Freischaltung der SIM-Karte und läuft auf unbestimmte Zeit.
13.2 Das Vertragsverhältnis kann durch den Kunden und durch congstar mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie durch den Kunden schriftlich und durch congstar schriftlich oder per SMS erklärt wird.
13.3 Nach der Kündigung wird ein eventuell bestehendes Restguthaben bei endgültiger Deaktivierung der Karte erstattet. Dem Kunden unentgeltlich überlassenes Guthaben (geschenktes Guthaben) wird nicht erstattet.
13.4 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für congstar insbesondere vor,
a) wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Kunde die Leistungen von congstar missbräuchlich nutzt, oder
b) wenn der Kunde gegen die ihm obliegenden Pflichten aus Punkt 8 verstößt.
14 Sonstige Bedingungen
14.1 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von congstar auf einen Dritten übertragen.
14.2 Ein allgemein zugängliches, vollständiges und gültiges Preisverzeichnis ist unter www.congstar.de einsehbar.
14.3 Der Kunde hat im Falle der Ausübung seines Widerrufsrechts die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt.
14.4 Beabsichtigt der Kunde im Fall eines Streits mit congstar über die in § 47 a TKG genannten Fälle ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur einzuleiten, hat er hierfür einen Antrag an die Bundesnetz-agentur in Bonn zu richten.
14.5 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht.
Stand: Oktober 2009
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